Ausschreibungen

Liebe Klavierliebhaberinnen und Klavierliebhaber,

Ausschreibungen in der Klavierwelt geben immer wieder einen Anlass, um sich doch – bei genauerer Beschäftigung damit – zu wundern. Natürlich müssen gerade Stellen und Instrumentenanschaffungen, die von der öffentlichen Hand mit- oder vollgefördert werden, öffentlich ausgeschrieben werden – das zumindest verlangt das Gesetz. Doch manches Mal kann man doch seine Bedenken an der Aufrichtigkeit der Ausschreibungen, der Beurteilung der oder des Gewählten sowie der Kenntnisse an den Formulierungen haben.

Beispiel Professuren

Vor einiger Zeit wurde eine Professur an einer namhaften großen Musikhochschule in Deutschland für eine W2-Professru für Klavier ausgeschrieben. Etliche erfahrene Pianisten bewarben sich, die im mittleren Alter sind und bereits Lehrerfahrungen vorweisen können. Doch letztendlich erhielt ein 28-Jähriger Pianist diese hochrangige Professur, andere – mit weit mehr Erfahrung – erhielten nicht einmal eine Einladung, um sich vorzustellen. Und dennoch lautet die Begründung: „In der Summe seiner Erfahrungen in allen Bereichen des Berufsfeldes, der Effizienz seiner gezeigten Arbeitsweisen und pädagogischen Fähigkeiten zeigte er sich dem Profil der Ausschreibung in höchstem Maße entsprechend.“ Wie nun? Natürlich kann ein 28-Jähriger auch schon über viele Erfahrungen verfügen, kann künstlerisch sicherlich überzeugen. Doch kann er mehr dem Profil einer Professur entsprechen als ältere und in ihrer Summe letztendlich erfahrenere Pianisten und Pädagogen?
Die Frage, die sich stellt: Was will eine solche Musikhochschule? Will sie einen Namen haben, der vielleicht auf einigen Podien bereits bekannt ist, um Studenten an die Hochschule zu ziehen? Will man einen Pädagogen, der sich engagiert vor Ort um die Studenten kümmert? Will man einen Künstler, der erfahren genug ist, um tiefergehendes Wissen an die Studenten vermitteln kann? Wenn man alle drei Fragen mit „ja“ beantworten wollte, geht das in ihrer Summe nur in den seltensten Fällen bei einem Twen – wie in dem aufgezeigten Beispiel – zusammen …
Natürlich wurden auch schon in früheren Zeiten junge Pianisten zu Professoren bestellt, aber meist hatten sie noch nicht umfangreiche Reisetätigkeiten, CD-Einspielungen und andere Nebentätigkeiten auf ihrer Agenda stehen, so wie es heute der Fall ist. Kann solch ein aktiver Künstler wirklich beständig und eingehend jungen Studenten regelmäßig Wissen vermitteln? Das darf man zumindest in vielen Fällen bezweifeln.

Beispiel Instrumente

Wenn es um Flügel- und Klavierbeschaffungen von Institutionen geht, die von öffentlicher Hand gefördert werden, gilt es ebenfalls Ausschreibungen zu veröffentlichen. Ein Fallbeispiel jüngerer Zeit ist besonders interessant zu betrachten, denn bei diesem Beispiel bekommt man das Gefühl, dass es nur um eine Marke geht. So hat diese Institution eine Ausschreibung für die Anschaffung mehrerer Flügel einer Größe und mehrerer Klaviere ausgeschrieben.
Und dann liest man dort:

„Beschreibung der Beschaffung:
Konzertflügel Steinway B-211oder vergleichbar, geeignet als Orchesterklavier und für den solistischen bzw. kammermusikalischen Einsatz im Großen Saal (ca. 2000 Plätze) und im Kammermusiksaal (Kleiner Saal, ca. 530 Plätze).
Als vergleichbar werden anerkannt Bechstein, Blüthner, Bösendorfer-Yamaha und Fazioli.“

Nun kann man sich darüber streiten, ob für einen 2000-Plätze-Saal ein Flügel der Größ0e Steinway B ausreicht oder nicht. Aber warum wird dieses Instrument so spezifisch genannt und dann die anderen Marken nur als vergleichbar? Und warum diese Marken und nicht auch Steingraeber & Söhne oder Shigeru Kawai oder andere? Will man eigentlich keine Markenvielfalt testen, will man – so hat es den Anschein – eigentlich grundsätzlich einen Steinway & Sons-Flügel B kaufen, aber der Gesetzeslage Genüge tun und schreibt die Instrumente daher aus?

Für ein anderes Instrument derselben Institution lautet es:

„Bezeichnung des Auftrags:
Klavier Boston UP-132E PE oder vergleichbar
Als vergleichbar werden anerkannt Bechstein, Blüthner, Bösendorfer-Yamaha, Fazioli, Schimmel und Steinway.“

Boston ist natürlich eine Untermarke von Steinway & Sons, aber immerhin wird auch Schimmel genannt. Aber weiß man nicht, dass Fazioli gar keine Klaviere herstellt, sondern nur Flügel? Hier scheint sich derjenige, der die Ausschreibung vorgenommen hat, sich keine Gedanken gemacht zu haben, oder keine Kenntnisse zu besitzen. Und auch hier scheint die Nähe zum Unternehmen Steinway & Sons mit einem klar genannten Boston-Instrument zu überdeutlich.
Kein Zweifel: Steinway & Sons sowie Boston bieten gute Instrumente. Doch wenn man schon eine Ausschreibung vornimmt, dann sollte man sich die Mühe machen und nicht allein einen Katalog eines Herstellers mit den Instrumentenbezeichnungen vor der Nase haben, um diese Modelle präzise nennen zu können, sondern vielleicht einmal die Kataloge mehrere Hersteller zu nehmen, um die Modelle, die man als Alternativen akzeptieren würde, mit in die Ausschreibung aufzunehmen.

Das System der Ausschreibungen ist in seiner Grundidee gut, damit die Gelder aus Steuereinnahmen nicht direkt in Vetternwirtschaft verbraucht werden. Aber wenn das System so interpretiert, so umlaufen wird, dann kommen einem doch zwangsläufig Fragen in den Kopf: Müsste man das Gesetz nicht noch genauer formulieren? Müsste man nicht wirklich externe Fachleute einladen, um bei solchen Ausschreibungen beratend tätig zu sein und ihnen bei den Entscheidungen ein Mitspracherecht einräumen?
Wenn es um die Ausgaben von Steuergeldern geht, sollte man aufhorchen, denn auch wenn es letztendlich nicht um Summen wie in anderen Ressorts der Länder und des Bundes geht, so sollte man in der Kultur doch mehr Offenheit und Transparenz an den Tag legen – oder meinen Sie nicht?

Gerne lese ich Ihre Meinung zu diesem Thema.

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